Wenn Asylbewerber Trost suchen…
dann hat das so allerhand Gründe. Sie sind weit weg von zuhause, sie haben Angst zurück in ihre Heimat zu müssen oder sie haben Probleme mit den Behörden. Oder, oder, oder. Die Liste lässt sich bestimmt beliebig verlängern. Mein Mandant hatte irgendwie jeden der vorgenannten Gründe, mehr oder weniger.
Ich kannte den Mann letzte Woche noch gar nicht. Über eine frühere „Mandantin“, die ich als solche kaum bezeichnen kann, weil sie zu mir kam als schon alles zu spät war und der Weg nur noch über die Härtefallkommission ging, kam er zu mir und bat mich um Hilfe. An dem damalig zukünftig heutigen Mittwoch hatte er einen Termin im Amtsgericht Braunschweig. Der Vorwurf: Besitz von Heroin, § 29 I Nr.3 BtMG.
Dieser Asylbewerber suchte Trost in Heroin. Denn sein Asylantrag wurde kurz vor dem Tattag abgelehnt. Dummerweise ließ er sich von einem Bekannten überreden, den Frust mit dem braunen Pulver zu bekämpfen. Es kam wie es kommen musste. Die ortsansässige Polizei hat unter Einhaltung aller rechtsstaatlichen Maßstäbe (Anm.d.Verf.: nicht ganz unerhebliche Restzweifel bleiben bestehen) bei meinen Mandanten eine Personendurchsuchung durchgeführt und drei Päckchen besagter Droge sichergestellt.
Nachdem also heute das Verfahren vor dem Amtsgericht Braunschweig wegen des Verstoßes gegen § 29 I Nr.3 BtMG eröffnet wurde, wollte ich zunächst ein Rechtsgespräch über die zweifelhaften Umstände der Sicherstellung führen. Weder Gericht noch Staatsanwaltschaft hatten daran Interesse. Ein Versuch war es wert. Jetzt half es alles nichts mehr. Eine Entscheidung musste getroffen werden, wir ließen uns geständig ein. Das Ziel war es für den nicht einschlägig vorbestraften Mandanten, welcher unter Bewährung stand, eine weitere Bewährung zu erhalten.
Während das Gericht für das Geständnis durchaus empfänglich war, war die Staatsanwältin mehr an Gehässigkeiten und dem Vorwurf weiterer (weder aus-noch anermittelter!) Straftaten interessiert. Trotzdem war ich etwas überrascht, als sich die Staatsanwältin im Plädoyer tatsächlich dazu entschloss eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung zu fordern. Glücklicherweise hatte die Verteidigung die besseren Argumente, sodass die für meinen Mandanten angestrebte Bewährung erreicht wurde.
Es bleibt also dabei, entweder auf einen milden Richter hoffen, oder einen engagierten Verteidiger beauftragen.